Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V.

Es kann wieder trainiert werden

Hallo Sportkameraden und -kameradinnen,


bereits seit mehreren Wochen wurde aufgrund der Pandemie die Ausübung unseres Sports untersagt. Nachdem die Infektionszahlen rückständig sind und der Druck auf die Verantwortlichen größer wurden, hat die Landesregierung beschlossen, dass die Sport- und Trainingshallen unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden können.

Damit können die Vereine in Baden-Württemberg ihre Sport- und Trainingshallen zu Trainings- und Übungszwecken ab 02. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.

Neben den Voraussetzungen laut der Verordnung gibt es noch die DOSB-Leitplanken und die Übergangsregeln des DKB, welche als Anlage beigefügt sind.

Ungeachtet dieser Verordnung und der Empfehlungen sind jedoch letztendlich die Vorgaben der Landkreise, Städte und Gemeinden für eine Öffnung der Kegelbahnen zu beachten. Nachdem die meisten Kegelbahnen mit einem Gastronomiebetrieb zusammenhängen, sind auch die hierfür vorhandenen Bestimmungen zu beachten.

Mit dieser Mitteilung übernimmt der WKBV keine Gewähr, dass bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorsichtsmaßregeln es zu Neuinfizierungen und zur erneuten Schließung der Kegelbahnen kommt.


Verfasser:
Roland Fassnacht

Artikel erstellt am 30.05.2020 von Benutzer Hilmar Buschow