Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V.

Mitgliedschaft im WKBV

Mitgliedschaft im WKBV

In der Satzung steht unter Punkt 6.1.1, wer ordentliches Mitglied des WKBV ist (jede Gemeinschaft als Kegelsportverein oder als Bowlingsportverein sowie jeder Mehrspartensportverein mit einer Kegel- und/oder Bowlingsportabteilung)!

Die Vereine/Abteilungen nach Ziff. 6.1.1 melden in Verbindung mit Ziff. 7 verpflichtend dem WKBV ihre Mitglieder, um deren Mitgliedschaft, aber auch Spielrechte, zu erlangen (Pass). Diese Mitglieder genießen damit alle Rechte, die in Satzung und Ordnungen festgelegt sind – haben aber auch Pflichten, die dort aufgeführt sind.

Alle gewählten Funktionäre müssen die oben aufgeführte Mitgliedschaft gegenüber dem WKBV besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, haben diese Funktionäre kein Stimmrecht bei Abstimmungen im Verein/Abteilung und im Verband WKBV, sind u.U. nicht in der Ausübung ihres Amtes versichert und sind kein Ansprechpartner für den WKBV.

Funktionäre, aber auch viele der älteren Keglerinnen und Kegler/Bowlingspielerinnen und Bowlingspieler, die ihren Sport nicht mehr ausüben können, werden oft von ihren Vereinen/Abteilungen aus Kostengründen beim WKBV abgemeldet – oftmals ohne ihr Wissen und ihren Willen, denn sie verlieren auch ihr Recht auf Ehrungen durch den WKBV. Das müsste nicht sein, nachdem der WKBV 2008 eine einfache Mitgliedschaft mit einem Jahresgrundbeitrag von nur 7,20 Euro eingeführt hat.
Nochmal: Alle Mitglieder – ob einfache Mitgliedschaft (passiv) oder Mitglieder mit Spielerpass – haben die gleichen Rechte und Pflichten!

Mein Motto an die Vereine/Abteilungen: Mitglied bleiben im WKBV. Er belohnt lange Mitgliedschaften mit Urkunden und Ehrennadeln (siehe Ehrenordnung).

Durch diesen doch angemessen niedrigen Jahresgrundbeitrag der Mitglieder mit einfacher Mitgliedschaft stärken Sie auch die Finanzkraft des WKBV und verhindern/verzögern dadurch mögliche notwendig werdende Beitragserhöhungen seitens des WKBV zur Finanzierbarkeit der sportlichen Aufgaben.

Verfasser:
Hilmar Buschow

Artikel erstellt am 26.05.2015 von Benutzer Hilmar Buschow