DOSB Sportförderung

Richtlinien für die Bezuschussung von im Verein tätigen Personen mit
DOSB-Lizenzen
Im Kalenderjahr 2021 können Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz
einer gültigen DOSB-Lizenz sind, aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg
Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten. Die folgenden Grundsätze und Durchführungsbestimmungen
basieren auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien des Ministeriums für
Kultus, Jugend und Sport (veröffentlicht am 10.04.2017, gültig ab 01.01.2017).
Weitere Infos siehe Anhang.