Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V.

DOSB Sportförderung

Richtlinien für die Bezuschussung von im Verein tätigen Personen mit DOSB-Lizenzen


Im Kalenderjahr 2021 können Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten. Die folgenden Grundsätze und Durchführungsbestimmungen basieren auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (veröffentlicht am 10.04.2017, gültig ab 01.01.2017).

Weitere Infos siehe Anhang.

Verfasser:
DOSB

Artikel erstellt am 13.11.2021 von Benutzer Hilmar Buschow