Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V.

Bildungszeit für alle Ehrenamtlichen

Bildungszeit jetzt für alle Ehrenamtlichen im Sport möglich!

Bildungszeitgesetz stärkt das ehrenamtliche Engagement im Sport Sport und Wirtschaftsministerium vereinbaren unbürokratische Regelung WLSB ist anerkannter Träger für Bildungszeit und damit auch seine Mitgliedsverbände.

Ab sofort können alle Ehrenamtlichen in den Sportvereinen Württembergs das Bildungszeitgesetz für Aus- und Fortbildungen der Sportverbände nutzen. Die mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium getroffene Regelung sieht dies für alle Lehrgänge vor, die zum Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zählen. Damit können Trainer und Übungsleiter genauso wie etwa Vorstandmitglieder oder Jugendleiter fortan bei ihrem Arbeitgeber die fünftägige Bildungszeit beantragen.

Die Vereinbarung umfasst alle Sportfachverbände von Aikido bis Volleyball, die Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) sind. „Das Bildungszeitgesetz ist sehr wichtig für den gesamten Sport. Deshalb wollten wir alle unsere Sportverbände mit ins Boot bekommen. Denn vom Bildungszeitgesetz müssen auch die kleineren, stark ehrenamtlich geprägten Verbände profitieren können“, sagt WLSB-Präsident Klaus Tappeser. Der WLSB war vor einem Monat bereits als Bildungsträger im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt worden ist.

In den vergangenen Wochen hat sich der WLSB – zusammen mit dem Landessportverband (LSV) und den Sportbünden in Baden – dafür stark gemacht, dass von dieser Anerkennung auch die Sportverbände als dessen Mitglieder profitieren. ,Der WLSB und seine Verbände setzen zum einen die Anforderungen der DOSB-Rahmenrichtlinien in der Aus- und Fortbildung um. Darüber hinaus hat er aber für sich und die Mitgliedsverbände vor Jahren schon weitergehende Qualitätsstandards eingeführt', sagt WLSB-Vizepräsident Rolf Schmid, der im Verband für Bildung zuständig ist. Daher sei es nur folgerichtig, dass die WLSB-Mitgliedsverbände keinen eigenen Antrag auf Anerkennung stellen müssen, ergänzt Schmid. Dieser wird nur benötigt, wenn auch für Lehrgänge außerhalb des DOSB-Lizenzsystems, etwa für Schieds- und Kampfrichter, Bildungszeit möglich sein soll.

Der Sport ist die größte Personenvereinigung im Land und lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Menschen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sichert die Qualität der Sportangebote und stärkt die Kompetenz und damit die Freude an der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. Das Bildungszeitgesetz, das es in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen gibt, ist daher ein wichtiger Baustein zur Förderung des Engagements im Verein. Laut kürzlich veröffentlichtem Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums beendet die Hälfte aller Ehrenamtlichen ihr Engagement, weil es mit den beruflichen Anforderungen kollidiert.

Verfasser:
Thomas Müller

Artikel erstellt am 19.04.2016 von Benutzer Hilmar Buschow